Kassenpastienten:
Meine Psychotherapiepraxis ist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und kann daher zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen.Diie Kosten werden in voller Höhe übernommen.
Privatpatienten:
Abhängig von Ihrem Vertrag mit der privaten Krankenkasse werden die Sitzungen der Psychotherapie übernommen. Maßgeblich ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Nach der Entscheidung des Patienten, bzw. der Eltern, sich bei der Bewältigung der belastenden Situation unterstützen zu lassen, stellt die Therapeutin einen Antrag auf Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse. Sobald deren Zusage vorliegt kann mit der Therapie begonnen werden.
Selbstzahler:
Es besteht für Patienten bzw. deren Eltern die Möglichkeit die Kosten der Therapie unabhängig von der Krankenkasse selbst zu tragen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Vertrag mit der privaten Krankenkasse keine Psychotherapie einschließt.
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