Bei Interesse können Sie sich direkt mit mir in Verbindung setzen. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.
Eine Behandlung ohne Einbeziehung der Eltern ist für Jugendliche ab 15 Jahren in Einzelfällen möglich.
Zunächst werden Probesitzungen vereinbart, im Anschluss werden nach Bedarf Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt.
Um ganz sicher zu sein, dass dem Symptom keine körperliche Erkrankung zugrunde liegt, müssen Sie vor Beginn der Therapie einen Hausarzt / Kinderarzt aufsuchen. Dieser bescheinigt die körperliche Gesundheit in einem sog. Konsiliarbericht, der dem Antrag beigefügt wird.
Bestandteil der Therapie sind regelmäßige Elterngespräche, unter Umständen auch Familiengespräche. Jugendliche und junge Erwachsene entscheiden selbst, ob sie eine Einbeziehung der Familie wünschen.
Wie lange eine psychotherapeutische Behandlung dauert, ist abhängig von der jeweiligen Problematik und der Behandlungsmotivation des Patienten.
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